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Umwelt und Nachhaltige Entwicklung

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2014-2020. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 30.06.2021 nicht mehr aktualisiert.


Nachhaltige Entwicklung beschreibt eine sozial gerechte, wirtschaftlich leistungsfähige und ökologisch verträgliche Entwicklung. Diese drei Säulen gelten als gleichwertig und sind in ihren Wechselwirkungen anzuerkennen. Der wirtschaftlichen Entwicklung sind jedoch Grenzen gesetzt: Sie ist ohne eine intakte Umwelt nicht realisierbar.
Die natürlichen Ressourcen sind begrenzt, und eine ökologisch nachhaltige Lebens- und Arbeitsweise bedeutet, mit den Ressourcen so zu haushalten, dass für heutige und zukünftige Generationen lebenswerte Bedingungen erhalten bleiben. Auch für ein sozialverträgliches Wachstum stellen die ökologischen Bedingungen den Rahmen dar. Sie bilden die sog. planetarischen Leitplanken, innerhalb derer Entwicklung und Armutsbekämpfung stattfinden müssen. Soziale Dimensionen wie Armut oder Gerechtigkeit sind eng mit Klimawandel, Luftverschmutzung, Ressourcenverknappung oder dem Verlust der biologischen Vielfalt verbunden. Armutsbekämpfung und Umweltschutz sind globale gesellschaftliche Herausforderungen, die alle Bereiche des Lebens betreffen und einen unmittelbaren Handlungsbedarf nach sich ziehen.


Die Frage nach den ökologischen Auswirkungen des Handelns muss heute in allen Lebensbereichen und Politikfeldern gestellt werden, so auch im ESF.
Die Ziele des ESF sollen in der aktuellen Förderperiode 2014–2020 „gemäß dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des Ziels der Erhaltung, des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität“ verfolgt werden (Art. 8 ESIF-VO). In Artikel 8 der ESIF-Verordnung wird der Fokus auf ökologische Themen wie Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und biologische Vielfalt gelegt.

In der Strategie Europa 2020 ist der Bezug zu ökologischen Dimensionen der Nachhaltigen Entwicklung über das Kernziel 3 „Reduzierung der Treibhausgasemissionen, Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und Steigerung der Energieeffizienz“ sowie über die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa abgebildet.

Für das Operationelle Programm des Bundes für den ESF gilt der „Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung“, der auf „allen Ebenen der Planung, Umsetzung und begleitenden Evaluierung berücksichtigt“ werden soll (OP, S. 196). Im Operationellen Programm wird auf die notwenige Verankerung von Nachhaltigkeitszielen und Umweltthemen hingewiesen, wie bspw. in Businessplänen und bei unternehmerischen Tätigkeiten (OP, Kap. 11.1).


Daten zur ökologischen Lage werden u. a. unter dem Überbegriff „Umwelt“ veröffentlicht und bilden die ökologischen Datenbereiche der Nachhaltigkeitsstrategien wie bspw. Ressourcenschonung, Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Artenvielfalt, Landbewirtschaftung.

Im Januar 2017 hat die Bundesregierung die Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie veröffentlicht (aktualisiert 2018), in der die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der im September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Agenda 2030 für die nachhaltige Entwicklung aufgenommen wurden. Der Indikatorenbericht zur Nachhaltigkeitsstrategie bildet dafür die Entwicklung zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele ab und wird alle zwei Jahre durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Ergänzende Nachhaltigkeitsindikatoren sind im zugehörigen Datenkompendium enthalten. Durch die umweltökonomischen Gesamtrechnungen werden die Querbeziehungen zwischen ökonomischen und ökologischen Aspekten aufgezeigt. Sie stellen eine wesentliche Quelle der Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie dar.


Das Umweltbundesamt stellt unter „Daten zur Umwelt“ umfangreiche Statistiken und Studien zur Umweltsituation in Deutschland zur Verfügung.

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen verhandelt in seinen zahlreichen datengestützten Studien Umweltthemen und Fragen der nachhaltigen Entwicklung. Im Hauptgutachten „Welt im Wandel: Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation“ wird ein umfassender Überblick über Umweltdaten gegeben.

Themenbezogene Veröffentlichungen finden sich auch beim „Rat für nachhaltige Entwicklung“, der im Jahr 2001 von der Bundesregierung berufen wurde und seither als beratenes Gremium tätig ist.

Für die im Jahr 2016 verabschiedete Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die darin enthaltenen 17 Ziele und 169 Teilziele hat sich die Statistische Kommission der Vereinten Nationen (UNSC) auf ein Set von 241 Indikatoren geeinigt, mit dem die Fortschritte beobachtet werden sollen. In der Publikation Sustainable Development in the European Union — Overview of progress towards the SDGs in an EU context wird von Eurostat ein Überblick der nachhaltigen Entwicklung der EU und ihren Mitgliedsstaaten gegeben.


! Hier finden Sie Literatur- und Statistikhinweise zum Themenbereich "Umwelt und Nachhaltige Entwicklung":

Basisdaten zu Umwelt und Nachhaltiger Entwicklung

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