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Geschlechtliche Vielfalt

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2014-2020. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 30.06.2021 nicht mehr aktualisiert.


Die Querschnittsziele Antidiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter beinhalten prinzipiell auch die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt und von Geschlechtsidentitäten jenseits von Frauen und Männern.
Aus Anlass des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur geforderten Anerkennung einer dritten Geschlechterkategorie durch staatliche Stellen hat die Agentur für Querschnittsziele im ESF ein Informationspapier zu den damit verbundenen Fragen in Bezug auf den ESF verfasst.


Da eine vollständige sprachliche Repräsentanz aller Geschlechtsidentitäten nicht möglich ist, wird auf dieser Website bei allgemeinen Aussagen zu den Zielgruppen des ESF die Formulierung „Menschen in ihrer Vielfalt“ verwendet.
Unabhängig davon beinhalten die quantitativen Daten auf dieser Website lediglich die Unterscheidung zwischen Frauen und Männern, so dass an den entsprechenden Textstellen auch weiterhin die Formulierung „Frauen und Männer in ihrer Vielfalt“ verwendet wird. Denn zum einen bilden die zugrundeliegenden statistischen Daten die strukturell ungleiche ökonomische und arbeitsmarktliche Situation von Frauen und Männern ab. Zum anderen sind auch die aktuell gültigen gleichstellungspolitischen Ziele des ESF auf die Überwindung der Ungleichheit zwischen Frauen und Männern in Bezug auf Einkommen, Arbeitsmarkt und Teilhabe an beruflicher Bildung ausgerichtet. Sofern relevante empirische Studien zur Arbeitsmarktsituation von Menschen diverser Geschlechtsidentitäten vorliegen, werden diese in die Materialsammlung integriert werden.


 

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