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Erklärung zur Barrierefreiheit

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2014-2020. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 30.06.2021 nicht mehr aktualisiert.


Barrierefreiheit

Diese Website wurde im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich gemacht.
Diese Internetseite wurde überarbeitet, um sie barrierefrei zu gestalten; es wurde ein WCAG-Test durchgeführt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (erstellt: 05.08.2020; aktualisiert: 06.01.2021) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.esf-querschnittsziele.de).


Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.esf-querschnittsziele.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne beim Bundesmninisterium für Arbeit und Soziales (BMAS) melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular: https://www.esf.de/portal/DE/Service/Erklaerung-zur-Barrierefreiheit/Kontakt/inhalt.html

Sie können dem BMAS Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) mitteilen.
Sie können das BMAS auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat EF 3 – Europäischer Sozialfonds: Information, Kommunikation, Public Relations
Rochusstr. 1
53123 Bonn
Tel.: +49 (0) 228 99-527-0
Fax: +49 (0) 228 99-527-1345
E-Mail: esf(at)bmas.bund.de

Wenn Sie dem BMAS eine De-Mail schicken wollen, können Sie diese an poststelle(at)bmas.de-mail.de schicken. Mehr zu De-Mail finden Sie hier: www.cio.bund.de/Web/DE/Innovative-Vorhaben/De-Mail/de_mail_node.html.


Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner*innen oder Verlierer*innen zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle (https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/SchlichtungsstelleBGG_node.html) finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Im Auftrag von

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ESF-Claim „Zusammen. Zukunft. Gestalten.“