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Gleichstellung der Geschlechter

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2014-2020. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 30.06.2021 nicht mehr aktualisiert.


Die Gleichstellung der Geschlechter ist eine der drei Querschnittsaufgaben in der ESF-Förderperiode 2014–2020, die mit einer Doppelstrategie aus spezifischen Maßnahmen und einem integrierten Gleichstellungsansatz (Gender Mainstreaming) umgesetzt wird.

Gender Mainstreaming ist eine Strategie, mit der das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern durch die durchgängige Verankerung der Gleichstellungsperspektive in allen Politikfeldern und Handlungsbereichen verfolgt wird (ausführlicher zu Gender Mainstreaming siehe die Website der Agentur für Gleichstellung im ESF). Dies bedeutet für den ESF, auf allen Ebenen und in allen Phasen der Analyse, Zielsetzung und Planung, der Umsetzung, des Monitoring und der Evaluation Gender Mainstreaming umzusetzen.

Komplementär dazu sind spezifische gleichstellungsorientierte Programme und Maßnahmen erforderlich, um gezielt Fortschritte in der Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. Im Operationellen Programm des ESF des Bundes sind deshalb in der entsprechenden Investitionspriorität Programme vorgesehen, die direkt und unmittelbar wirken sollen: „Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit“ (vgl. Art. 7 der ESIF-Verordnung und Art. 7 der ESF-Verordnung).


Abgeleitet aus der EU-Gleichstellungsstrategie, dem Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter sowie der ESIF- und der ESF-Verordnung werden für die Querschnittsaufgabe Gleichstellung von Frauen und Männern im Operationellen Programm des Bundes für den ESF klare Zielsetzungen benannt: So sollen die existenzsichernde Erwerbstätigkeit von Frauen und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit erhöht sowie das berufliche Fortkommen von Frauen gestärkt werden, um u. a. gegen die Feminisierung der Armut vorzugehen. Der Abbau der geschlechtsspezifischen Segregation und von Geschlechterstereotypen auf dem Arbeitsmarkt und in der allgemeinen und beruflichen Bildung soll vorangetrieben werden, und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie die gleichberechtigte Verteilung von Betreuungspflichten sollen gefördert werden (vgl. Art. 7 der ESF-Verordnung).

 

Lesen Sie hier ausführlicher über die Grundlagen (Rahmendokumente und Strategien) für das Querschnittsziel Gleichstellung von Frauen und Männern im ESF.


Die Querschnittsziele Gleichstellung der Geschlechter und Antidiskriminierung beinhalten prinzipiell auch die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt und von Geschlechtsidentitäten jenseits von Frauen und Männern. mehr dazu ...

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