Frauen in Entscheidungspositionen
Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2014-2020. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 30.06.2021 nicht mehr aktualisiert.
Frauen sind trotz ihrer im Durchschnitt hohen Qualifikationen und gestiegenen Arbeitsmarktbeteiligung in Entscheidungspositionen noch immer deutlich unterrepräsentiert. Dies betrifft nicht nur die Partizipation von Frauen in den höheren Ebenen öffentlicher und privater Unternehmen, sondern auch ihre Anteile an politischen Ämtern und Entscheidungsprozessen.
Definitionen und Abgrenzungen dazu, was auf der Unternehmensebene als Führungs- und Entscheidungsposition gezählt wird, können je nach Datenquelle differieren. Durch das Statistische Bundesamt werden die Geschäftsführung kleiner Unternehmen, die Geschäftsführung oder Bereichsleitung großer Unternehmen, Aufsichtsrats- und Vorstandspositionen sowie leitende Positionen im Verwaltungsdienst darunter gefasst.
Frauen arbeiten seltener als Männer in den höchsten Entscheidungspositionen und haben eher untere und mittlere Führungspositionen inne. Es besteht zudem in Leitungspositionen eine Ungleichbezahlung zwischen Frauen und Männern, die Vollzeit arbeiten, vgl. DIW-Führungskräfte-Monitor 2017. In der DIW-Auswertung werden außerdem geschlechterdifferenzierte Zahlen zu Führungspositionen und Migrationshintergrund angegeben: So hatten im Jahr 2015 27 Prozent der Frauen und 22 Prozent der Männer in Führungspositionen in der Privatwirtschaft einen Migrationshintergrund (ebd., S. 45f.).
Auf der EU-Ebene gibt es bislang keine Quotenregelung für Führungspositionen, und nur wenige Mitgliedsstaaten verfügen über eigene, nationale Zielsetzungen: Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Deutschland.
Die niedrigen Anteile von Frauen in Entscheidungspositionen in Deutschland werden neben entsprechenden Maßnahmen (in wenigen Unternehmen) und ESF-Programmen wie „Frauen an die Spitze“ in der Förderperiode 2007–2013 seit Mai 2015 auch durch das Gesetz zur Geschlechterquote adressiert: Das Gesetz betraf 2020 mit der Quote von mindestens 30 Prozent Frauenanteil in Aufsichtsräten 107 börsennotierte Unternehmen, die Quotenpläne veröffentlichen mussten, was dazu geführt hat, dass der Frauenanteil inzwischen auf 35,5 Prozent angestiegen ist. In den Vorstandsetagen sind Frauen im Durchschnitt allerdings nur mit einem Anteil von 12,6 Prozent vertreten (DIW-Managerinnen-Barometer 2021).
Im Jahr 2020 betrug der Frauenanteil in Aufsichtsräten der DAX-30-Unternehmen 36,5 Prozent, der Frauenanteil in Vorständen betrug 14,6 Prozent (ebd.).
Im Operationellen Programm (OP) des Bundes für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014–2020 wird auf die Erhöhung der Frauenanteile in Entscheidungspositionen Bezug genommen:
„Je nach Interventionsbereich in den Prioritätsachsen werden folgende Ziele entweder explizit oder implizit adressiert: […], Erhöhung des Anteils von Frauen als Fach- und Führungskräfte in der Sozialwirtschaft.“ (OP, S. 200).