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Flüchtlinge und Asylbewerber*innen

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2014-2020. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 30.06.2021 nicht mehr aktualisiert.


Im Operationellen Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014–2020 sind "Flüchtlinge und Asylbewerber/innen" als eine Zielgruppe genannt (zur Auseinandersetzung mit dem Begriff „Flüchtling“ siehe bspw. die Texte von Lisa Jöris oder Andrea Kothen (S. 24)). Während der Begriff Asylbewerber*innen eindeutig definiert ist, gilt dies für den Begriff Flüchtling nicht. Deshalb soll an dieser Stelle kurz eine Eingrenzung vorgenommen werden, die sich aus der Logik des OP ableiten lässt. Zunächst gilt es festzuhalten, dass Asylbewerber*innen ebenfalls Flüchtlinge sind. Darüber hinaus gibt es jedoch auch geflüchtete Menschen, die aufgrund völkerrechtlicher, humanitärer oder politischer Gründe in Deutschland einen Aufenthaltstitel erhalten (§§ 22 - 26 AufenthG), wie z. B. Menschen aus Syrien, die aufgrund des von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Kontingents nach Deutschland gekommen sind. Außerdem sollten ebenfalls Personen hinzu gerechnet werden, deren Asylverfahren negativ beschieden wurde, die aber dennoch nicht abgeschoben werden (können) und deshalb eine Duldung erhalten.


Laut Statistischem Bundesamt (Ergebnisse des Ausländerzentralregisters, veröffentlicht 2020) lebten in Deutschland am 31.12.2019 ca. 263.435 Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber*innen) (Frauenanteil: 34 Prozent), 1.125.535 Menschen, die aufgrund völkerrechtlicher, humanitärer oder politischer Gründe eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzen (Frauenanteil: 40 Prozent), 841.120 Personen, die wegen familiärer Gründe (Familiennachzug) eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzen (Frauenanteil: 63 Prozent) und 203.540 Menschen mit einer Duldung (Frauenanteil: 31 Prozent). Diese Zahlen unterliegen aufgrund der sich beständig ändernden Zuzugsmöglichkeiten und -restriktionen sowie veränderter Strukturen und Vorgaben für Asylverfahren jährlich großen Schwankungen. Die soziale und arbeitsmarktliche Integration von geflüchteten Menschen hängt neben den individuellen Ressourcen von vielen gesellschaftlich gestaltbaren Faktoren ab, so z. B. davon, für wen und wie schnell Deutschkurse verfügbar sind, welche Unterbringungs- und Wohnmöglichkeiten geschaffen werden, welche Mobilitätsmöglichkeiten und -einschränkungen bestehen und wie die Regelungen zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis und zur Festlegung des Aufenthaltsortes und des Wohnsitzes gesetzt werden. Integrationsrelevant sind schließlich auch die Aufnahmebereitschaft und Unterstützungspotentiale der Zivilgesellschaft.


Grundsätzlich ist die Erteilung einer Arbeitserlaubnis inzwischen erleichtert worden. Allerdings gilt dies nicht für alle geflüchteten Menschen. Nach der aktuellen Gesetzeslage wird dabei zwischen den Herkunftsstaaten unterschieden. So erfolgte eine politische Festlegung und (andauernde) Erweiterung der Liste sog. "sicherer Herkunftsstaaten", die mit einer unsicheren oder verneinten Bleibeperspektive für die von dort zugezogenen Menschen einhergeht. Für alle gelten unterschiedliche Regelungen beim Arbeitsmarktzugang.
Darüber hinaus gelten selbstverständlich dieselben Dinge, die auch für Personen mit Migrationshintergrund allgemein relevant sind. Hierbei ist sowohl auf eine Diskriminierung am Arbeitsmarkt als auch auf geschlechtsbezogene Unterschiede hinzuweisen, wie bspw. die Problematik, dass Frauen vielfach einen abgeleiteten, ehegattenabhängigen Aufenthaltsstatus haben, was eine Trennung erschwert, z. B. auch im Falle von Gewaltbetroffenheit.


Vorliegende Studien differenzieren nur teilweise zwischen den unterschiedlichen Aufenthaltsstatus. Wichtigste Datenquelle ist diesbezüglich das Ausländerzentralregister. Viele der hier aufgeführten themenbezogenen Studien enthalten zudem keine Daten, die nach Frauen und Männern differenziert sind.

 

! Hier finden Sie zu drei Bereichen u. a. Hinweise auf regelmäßig aktualisierte Daten, rechtliche Grundlagen und themenbezogene Studien mit Bezug auf die Zielgruppe Flüchtlinge und Asylbewerber*innen:

Bevölkerung

Bildung

Arbeitsmarkt

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