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Menschen mit Beeinträchtigungen

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2014-2020. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 30.06.2021 nicht mehr aktualisiert.


Die Definition von Behinderung aus dem "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN-BRK) verdeutlicht das inzwischen veränderte Verständnis davon, was unter dem Begriff „Behinderung“ verstanden wird. Nicht mehr allein die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung als personenbezogenes Merkmal ist ausschlaggebend für die Feststellung einer Behinderung, sondern die individuelle Beeinträchtigung in Wechselwirkung mit den Barrieren, die an einer wirkungsvollen gesellschaftlichen Teilhabe hindern.


Die genannte UN-Konvention ist ein Menschenrechtsabkommen, das nach der Ratifizierung durch die Bundesrepublik verbindlich für Deutschland anzuwenden ist. Nicht nur ist jede Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen verboten, sondern es wird sowohl das Recht auf ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben festgelegt als auch gleiche Rechte bezogen auf Familie, Bildung, Beschäftigung, sozialen Schutz, einen angemessenen Lebensstandard und gesellschaftliche Teilhabe. Zudem beinhaltet die Konvention Rechte auf wirksamen Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch. In der Konvention wird auch die Umsetzung dieser Rechte konkretisiert, z. B. durch das Recht auf eine gemeinsame Beschulung in Regelschulen, das Prinzip der Barrierefreiheit und die Zielrichtung, statt Werkstattarbeitsplätzen mehr Maßnahmen für einen inklusiven ersten Arbeitsmarkt zu fördern.

Am 03.03.2021 wurde die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 veröffentlicht.


Für die ESF-Förderperiode 2014-2020 wurde festgelegt, dass die Vorgaben aus der UN-BRK bei der Umsetzung der Programme und Projekte Geltung erhalten, um zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen beizutragen. Zusätzlich empfiehlt der EU-Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, den ESF in der Förderperiode 2014–2020 dafür zu nutzen, den Zugang in (Aus-)Bildung und auf den Arbeitsmarkt für Frauen und Männer mit Behinderungen wesentlich zu verbessern (EP: Bericht über Frauen mit Behinderungen).


Durch eine explizite Bezugnahme auf Mädchen und Frauen mit Behinderung (Art. 6) wird in der UN-BRK eine Verknüpfung mit einer genderbezogenen Perspektive vorgenommen. Die UNO weist bspw. auf Zusammenhänge zwischen Armut, Gender und Behinderung hin (vgl. "UN Enable"). Geschlechterunterschiede bestehen u. a. in den Chancen auf dem Arbeitsmarkt: Für Frauen mit Behinderung ist es in der Regel noch schwieriger als für Männer mit Behinderung, sich auf dem Arbeitsmarkt adäquat ihrer Bildung zu positionieren oder überhaupt einen (Aus-)Bildungsabschluss zu erlangen, der Aussicht auf eine existenzsichernde und zukunftsträchtige Beschäftigung bietet. Verstärkt durch die Geschlechterstrukturen auf dem Arbeitsmarkt und die Ungleichverteilung der unbezahlten Haus- und Sorgearbeit haben Frauen und Männer mit Behinderungen zudem unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen für eine Teilhabe am Erwerbsleben. Die allgemein bestehenden Einkommensnachteile für Frauen fallen für Frauen mit Behinderungen daher noch gravierender aus.

Im Fact Sheet "Frauen und Männer mit Beeinträchtigungen" werden Daten zu Gender-Aspekten in diesem Themenfeld dargestellt: Fact Sheet "Frauen und Männer mit Beeinträchtigungen".


Auch wenn die UN-BRK und ihre Anforderungen inzwischen zum zentralen Referenzrahmen für die Auseinandersetzung um Rechte von Menschen mit Behinderungen geworden sind, ist die dort angelegte relationale und gesellschaftspolitische Definition von Behinderung statistisch nicht gut zu fassen. Aus diesem Grund wird, wenn in Statistiken Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden, in der Regel auf die Anzahl von Personen mit einem amtlich bestätigten Grad der Behinderung zurückgegriffen, was jedoch die Beantragung eines entsprechenden Status' voraussetzt. Im Mikrozensus sind für das Jahr 2017 bspw. insgesamt 10,24 Millionen Frauen und Männer mit einer amtlich anerkannten Behinderung ausgewiesen, von denen 75 Prozent 55 Jahre alt oder älter waren. Die Anzahl der Menschen mit einem Grad der Behinderung von mehr als 50 (schwerbehindert) betrug 2019 7,90 Millionen Personen (Frauenanteil 50 Prozent; Statistisches Bundesamt).
Die Bundesagentur für Arbeit weist in ihrer Statistik ebenfalls nur amtlich anerkannte „Schwerbehinderte“ aus.
Menschen, die zwar beeinträchtigt sind, sich jedoch nicht als solche registrieren lassen, werden durch die genannten Statistiken nicht repräsentiert und verbleiben als Dunkelziffer.


! Im Folgenden sind Literatur- und Statistikhinweise für den Themenbereich Behinderung/Beeinträchtigung zusammengestellt:

Bevölkerung

Bildung

Arbeitsmarkt

 


In der Materialsammlung zum Querschnittsziel "Antidiskriminierung" finden Sie weiterführende Berichte, Studien und Fachbeiträge zum Thema Beeinträchtigung/Behinderung.

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