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Nichterwerbspersonen

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2014-2020. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 30.06.2021 nicht mehr aktualisiert.


Unter dem Begriff Nichterwerbspersonen werden Menschen im erwerbsfähigen Alter verstanden, die keinem Erwerb nachgehen und auch nicht in den amtlichen Statistiken zur gemeldeten Erwerbslosigkeit als arbeitsuchend erfasst sind. Sie zählen also statistisch gesehen weder zu den Erwerbstätigen noch zu den Erwerbslosen und werden häufig als „inaktive Erwerbsbevölkerung“ bezeichnet.
Im Jahr 2019 gehörten in Deutschland mehr als 11,1 Mio. 15-64-jährige Menschen zur inaktiven Bevölkerung: über 6,6 Mio. Frauen und rund 4,5 Mio. Männer (Eurostat Arbeitskräfteerhebung (AKE)).


Zur Gruppe der Nichterwerbspersonen gehören u. a. Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, (früh-)verrentete Personen, Hausfrauen und -männer oder Personen, die arbeits- bzw. berufsunfähig sind sowie, je nach Aufbau der jeweiligen Statistik, Teilnehmende von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, sofern diese Maßnahme keine Erwerbstätigkeit ist, und Personen in Fort- und Weiterbildung.


Etwa ein Viertel aller Nichterwerbspersonen hat eine amtlich festgestellte Erwerbsminderung bzw. Schwerbehinderung. Außerdem sind die Nichterwerbspersonenanteile von Menschen mit Migrationshintergrund höher als derjenigen ohne Migrationshintergrund. Weiter gehören verheiratete Frauen im mittleren Lebensalter sehr häufig zu den Nichterwerbspersonen (BMAS-RWI-Forschungsbericht 450).


Mit Ausnahme der in Ausbildung befindlichen Personen, bei denen Frauen und Männer annähernd gleich verteilt sind, zählen Frauen in erheblich größerem Umfang zu den Nichterwerbspersonen. So werden in der europäischen Arbeitskräfteerhebung für das Jahr 2019 für die 25-64-Jährigen 20,4 Prozent der Frauen und 10,9 Prozent der Männer als Nichterwerbspersonen ausgewiesen. In der Altersgruppe der 25-49-Jährigen zählten 2019 17,1 Prozent der Frauen und 7,3 Prozent der Männer zu den Nichterwerbspersonen. In einer Altersgruppe, in der Erwerbstätigkeit als zentraler Lebensinhalt zu erwarten wäre, zählt also fast jede sechste Frau zu den Nichterwerbspersonen – also weder zu den Erwerbstätigen noch zu den Erwerbslosen. Das trifft aber im Durchschnitt nur auf jeden 13. Mann zu (Eurostat AKE).


Der Hauptgrund für den hohen Anteil weiblicher Nichterwerbspersonen sind persönliche oder familiäre Verpflichtungen, insbesondere die Betreuung von Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen. Während von den 25-64-jährigen weiblichen Nichterwerbspersonen im Jahr 2019 29 Prozent aufgrund von Familien-/Betreuungspflichten „inaktiv“ waren, traf das nur auf 2,9 Prozent der Männer zu. Die „Betreuung von Kindern oder erwerbsunfähigen Erwachsenen“ als Grund für Inaktivität lag 2019 bei 20,9 Prozent der Frauen vor (Männer: 1,7 Prozent) und „Andere familiäre oder persönliche Verantwortungsbereiche“ bei 8 Prozent der Frauen (Männer: 1,2 Prozent). Männer dieses Alters zählten 2019 hauptsächlich wegen einer Krankheit oder Behinderung (25,4 Prozent; Frauen 16) oder Aus-/Fortbildung (25,4 Prozent; Frauen 13,7) zu den Nichterwerbspersonen (Eurostat AKE).


In Verbindung mit dem Nichterwerbspersonen-Konzept sind die Stichworte „Stillen Reserve“ und „Unterbeschäftigung“ relevant. Die Personengruppen bei diesen Konzepten überschneiden sich, sind aber nicht deckungsgleich. Je nach Forschungsansatz wird die „Stille Reserve“ unterschiedlich definiert und erfasst. Zur Stillen Reserve oder in die Kategorie „Unterbeschäftigung“ können beispielsweise auch Teilzeit- und/oder geringfügig Beschäftigte zählen, die eigentlich eine Vollzeitbeschäftigung annehmen möchten, aber keine finden, oder z. B. durch familiäre Verpflichtungen momentan nicht ausüben können. Dies trifft sehr viel häufiger auf Frauen und insbesondere Mütter von kleinen Kindern zu, wodurch deren Erwerbsquote am niedrigsten ist. Viele von ihnen sind also Nichterwerbspersonen. Bei Vätern ist die Situation entgegengesetzt: Sie haben die höchsten Erwerbsquoten und zählen sehr selten zu den Nichterwerbspersonen.


Warum jemand zur „Stillen Reserve“ zählt, kann unterschiedliche Gründe haben und hängt auch davon ab, wie sie definiert und erhoben wird. Beim IAB-Konzept der „Stillen Reserve im engeren Sinne“ werden Personen ausgeklammert, die sich in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befinden, und auch solche, die sich bisher ausschließlich Betreuungs- und Pflegeaufgaben widmen. In diesem Zusammenhang wird häufig die Verfügbarkeit als Maßstab gesetzt. So steht z. B. ein Teil der Nichterwerbspersonen dem Arbeitsmarkt nicht sofort zur Verfügung, auch wenn er oder sie prinzipiell an einer Erwerbstätigkeit interessiert wäre. Verfügbarkeit wird häufig danach bemessen, ob jemand innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Tätigkeit aufnehmen könnte. In Bezug auf Gleichstellungsaspekte ist relevant, ob die Verfügbarkeit eine Selbstauskunft ist oder von einer Behörde zugeschrieben wird. So werden beispielsweise Alleinerziehende mit Kleinkindern häufig als nicht verfügbar eingestuft, auch wenn sie es selbst anders einschätzen würden. Je nach Erhebung zählt eine Person dann entweder zur Stillen Reserve oder aber zu den Nichterwerbspersonen.


Im Operationellen Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014–2020 wird im Zusammenhang mit der Mobilisierung von Erwerbspotential konkret auf weibliche Nichterwerbspersonen Bezug genommen:
„Dennoch existiert nach wie vor eine große sog. „stille Reserve“ bei Frauen (aber auch bei Männern, wenn auch nicht in einem so großen Ausmaß wie bei den Frauen). Frauen stellen das größte ungenutzte Erwerbspotenzial.“ (OP, S. 3; siehe auch OP, S. 199) und
„Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, insbesondere von nicht-erwerbstätigen Frauen sowie Müttern mit Migrationshintergrund“ (OP, S. 5).


! Hier finden Sie Literatur- und Statistikhinweise, die nach Frauen und Männern differenzierte Daten zum Themenbereich Nichterwerbspersonen enthalten:

Daten und Studien zu Nichterwerbspersonen

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