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Selbständige und Gründer*innen

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2014-2020. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 30.06.2021 nicht mehr aktualisiert.


Im Operationellen Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014–2020 stellt die Förderung der Selbständigkeit, des Unternehmer*innengeistes und der Unternehmensgründungen einen Schwerpunkt dar. Somit sind Selbständige und Unternehmensgründer*innen als spezielle Zielgruppe gefasst. Es soll ein Zuwachs v. a. durch die Stärkung der Gründungschancen und -bereitschaft von Frauen und/oder von Personen mit Migrationshintergrund sowie durch die Festigung von ihren bereits vorhandenen Unternehmen erreicht werden. Ein Fokus liegt dabei ebenfalls auf Verbesserungen in der Kreditvergabe für junge und kleine Unternehmen, die von Frauen und/oder Personen mit Migrationshintergrund geführt werden.

Auch im Aktionsplan Unternehmertum 2020 wird ein hohes Potential für Unternehmensgründungen u. a. bei Frauen, Menschen mit Behinderungen und Migrant*innen gesehen.

In der Strategie  für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 der Europäischen Kommission wird ebenfalls hervorgehoben, dass speziell Frauen in allen unternehmerischen Tätigkeiten zu fördern sind.


Der ESF spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung selbständiger Beschäftigung und Unternehmensgründung durch Beratungs- und Coachingmaßnahmen sowie durch Kreditvergaben während der Gründungsphase. Die Begriffe „Selbständige“, „Gründer/innen“ und „Unternehmer/innen“ bezeichnen Personen in unterschiedlichen Phasen einer selbständigen Tätigkeit oder aber (steuer-)rechtliche bzw. förderrelevante Momente. „Mithelfende Familienangehörige“ sind beschäftigungspolitisch eng mit dem Unternehmer*innentum bzw. Gründungsgeschehen verknüpft, werden jedoch bei der Konzeption und Planung von Maßnahmen in der Regel nicht mitgedacht.


Im Hinblick sowohl auf Selbständige als auch auf Gründungspersonen und werdende Selbständige bestehen erhebliche Geschlechterunterschiede. So betrug der Frauenanteil bei den Selbständigen im Jahr 2019 33 Prozent, der Männeranteil 67 Prozent. Bei den „Unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen“ waren die Geschlechteranteile genau umgekehrt verteilt: Der Männeranteil lag 2019 bei 33,6 und der Frauenanteil bei 66,4 Prozent, was in absoluten Zahlen ca. 40.000 Männer und 79.000 Frauen waren.
Selbständig tätig waren im selben Jahr ca. 1.305.000 Frauen und 2.652.000 Männer. Bei den Frauen entspricht das einem Selbständigenanteil an den weiblichen Erwerbstätigen von 6,6 Prozent. Die entsprechende Selbständigenquote war bei den Männern mit gut 11,7 Prozent sehr viel höher (Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Mikrozensus, Fachserie 1 Reihe 4.1 – 2019).


Bei den Ausgangsvoraussetzungen bestehen ebenfalls Geschlechterunterschiede. So sind die Höhe des Startkapitals und der jeweilige berufliche Erfahrungshintergrund bei der Gruppe der Frauen ggü. derjenigen der Männer sehr unterschiedlich: Durchschnittlich steht Frauen ein geringeres Finanzbudget zur Verfügung, verglichen mit den männlichen Selbständigen bzw. Gründern. Zudem gründen Frauen häufiger im Dienstleistungsbereich. Dort werden insgesamt geringere Einkommen erzielt als dies bspw. in Technologie-orientierten Unternehmen der Fall ist, die einen hohen Männeranteil verzeichnen.
Geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede bei den Selbständigen sind also auch durch die jeweiligen Branchenstrukturen sowie bspw. durch die Unternehmensgröße bedingt. Diese ist – gemessen an den Beschäftigten – bei weiblichen und männlichen Selbständigen sehr different.


Der zeitliche Umfang selbständiger Arbeit variiert zwischen Voll- oder Teilzeit, mit oder ohne zusätzliche/r Erwerbstätigkeit. Daten der letzten Jahre zu Existenzgründungen zeigten anfänglich gestiegene Frauenanteile, auch bei den Vollerwerbsgründungen, dann wieder Abnahmen, erst 2018 eine erneute Zunahme, 2019 dann wieder Abnahmen, v. a. bei den Vollerwerbsgründungen von Frauen: So war bis 2014 ein Anstieg bei den Gründungen im Vollerwerb auf 41 Prozent zu verzeichnen (2013 waren es 33 Prozent; KfW-Gründungsmonitor 2015 und 2014). Bereits 2015 begann ein Rückgang auf 39 Prozent, 2016 waren es noch 33 Prozent (KfW-G. 2017), und 2017 betrug der Frauenanteil 29 Prozent (KfW-G. 2018). Erst im Jahr 2018 kam es zu einem Anstieg auf 38 Prozent (KfW-G. 2019), im Folgejahr 2019 erfolgte allerdings wieder ein Abflachen (KfW-G. 2020). Der Frauenanteil an allen Gründer*innen, der 2015 noch 43 Prozent betrug, fiel bis 2017 um sechs Prozent ab (KfW-G. 2018), stieg im Jahr 2018 wieder auf 40 Prozent an (KfW-G. 2019) und verringerte sich im Folgejahr (2019) erneut um 4 Prozent (auf 36 Prozent; KfW-G. 2020).


Inwieweit sich mithilfe der unterschiedlichen Maßnahmen zur Förderung der Selbständigkeit Gründer*innen gleichermaßen eine zukunftsfähige, existenzsichernde Erwerbsmöglichkeit schaffen können, hängt wie beschrieben eng mit den Arbeitsmarktstrukturen und dem Steuersystem zusammen. Diese sind in Deutschland nach wie vor stark geschlechtersegregiert strukturiert. Dass vor diesem Hintergrund berufliche Selbständigkeit vor allem für Frauen zu prekären wirtschaftlichen Lebenslagen führt, gilt es zu verhindern.


! Hier haben wir Literatur- und Statistikhinweise für die Zielgruppe Selbständige bzw. Gründer*innen zusammengestellt:

Arbeitsmarkt für Selbständige

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