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Gender Budgeting im Bundes-ESF

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2014-2020. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 30.06.2021 nicht mehr aktualisiert.


Gender Budgeting ist ein wichtiges gleichstellungspolitisches Kontrollinstrument.
In der aktuellen ESF-Förderperiode 2014–2020 wird der Gender Budgeting-Ansatz des Bundes aus der vorherigen Förderperiode 2007–2013 fortgesetzt. Der Begriff Gender Budgeting ist dabei nicht ganz zutreffend, da es sich eher um ein gleichstellungsorientiertes Monitoring der finanziellen Umsetzung des ESF handelt.

Gender Budgeting wurde erstmals in der ESF-Förderperiode 2007–2013 im Operationellen Programm (OP) des Bundes eingeführt und mit einem im OP festgeschrieben Zielwert von damals 50 Prozent ausgestattet. Die Agentur für Gleichstellung im ESF veröffentlichte Berichte zum jährlichen Fortschritt.


In der aktuellen Förderperiode sind die teilnahmeorientierten ESF-Programme der beteiligten Bundesministerien BMWi, BMBF, BMFSFJ, BMUB und BMAS aufgefordert, ihre programmspezifischen Zielwerte anzugeben, damit die ESF-Fondsverwaltung hieraus den Gesamtwert für das OP errechnen kann. In den Gesamtwert fließen lediglich die ESF-Programme ein, in denen die Teilnahmen auch im Monitoring erfasst werden.

Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) wurde beauftragt, die Zielerreichung zu analysieren und darüber jährlich Bericht zu erstatten. Die Agentur für Querschnittsziele im ESF wird diese Berichte jährlich veröffentlichen. Der erste Bericht wird im Jahr 2017 mit den kumulierten Werten aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 erscheinen.


Gender Budgeting in der Förderperiode 2007–2013:


Gender Budgeting in der Förderperiode 2014–2020:

 

Gender Budgeting in der ESF-Förderperiode 2007-2013:
Website der Agentur für Gleichstellung im ESF

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