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Grundlagen der Gleichstellung der Geschlechter

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2014-2020. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 30.06.2021 nicht mehr aktualisiert.


Die Gleichstellungspolitik im ESF wird sowohl durch das Primärrecht, durch Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union als auch durch nationale Gesetzgebungen und politische Initiativen geprägt und beeinflusst.
Auf EU-Ebene existieren eigenständige gleichstellungspolitische Institutionen, Gesetzgebungen und Förderaktivitäten. Als bedeutende Dokumente sind die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 und der Europäische Pakt zur Gleichstellung der Geschlechter 2011–2020 zu nennen. Sie beinhalten zentrale gleichstellungspolitische Ziele, die an der Schnittstelle zu den Interventionsfeldern des ESF, z. B. der Beschäftigungs- und Bildungspolitik, angesiedelt sind und in die Fachpolitiken hineinwirken. Zudem gibt es Richtlinien zur Gleichbehandlung in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und sozialen Sicherung etc. (siehe dazu auch den Grundlagenbereich „Antidiskriminierung“ auf dieser Website).


Die herausragende gleichstellungspolitische Institution auf der Ebene der Europäischen Union ist das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen EIGE (European Institute for Gender Equality). Eine wichtige Aufgabe des EIGE ist es, den Index zur Gleichstellung in der EU zu erstellen und zu veröffentlichen. Mit dem Index werden Fortschritte oder Rückschritte bezogen auf wichtige Gleichstellungsindikatoren im EU-Vergleich dargestellt.
Neben dem EIGE-Index stellt der jährlich erscheinende Gleichstellungsbericht der EU ein weiteres Monitoring-Instrument dar, mittels dessen die Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten beobachtet werden.

Auf EU-Ebene sind alle Politiken des Gemeinschaftsrechts gleichstellungsrelevant und beeinflussen die Geschlechterverhältnisse in den Mitgliedsstaaten. Die Strategie Europa 2020, auch in der Förderperiode 2021–2027 ein zentrales Dokument der EU-Kohäsionspolitik, enthält nur geringfügige Aussagen zur Gleichstellung von Frauen und Männern: Keines der fünf Kernziele greift das Prinzip des Gender Mainstreaming auf.

Die für den ESF in Deutschland zentralen Verordnungen der Europäischen Struktur- und Investitionspolitik, die ESF-Verordnung sowie die übergeordnete ESIF-Verordnung, sind aus gleichstellungspolitischer Perspektive in der aktuellen Förderperiode (2014–2020) als herausragend positiv einzuschätzen: Für nahezu alle Verfahrensstufen der Implementierung des ESF (Analyse der Ausgangslage, Zielsetzung, Planung, Umsetzung, Monitoring und Controlling sowie Evaluation) sind Vorkehrungen und Verpflichtungen durch die Mitgliedsstaaten einzuhalten. Dies ist von Bedeutung, weil die Gleichstellungspolitik der EU kein eigenständiges Budget hat. Der ESF ist deshalb ein wichtiges Finanzierungsinstrument (deutlich ausgeprägter als alle anderen Fonds) der EU-Gleichstellungspolitik, die auf nationaler Ebene wirksam werden kann.

Die gleichstellungspolitischen Implikationen der integrierten beschäftigungspolitischen Leitlinien variieren von Jahr zu Jahr sehr stark. Die Leitlinien aus dem Jahr 2010 sind als positives Beispiel für die Integration einer Genderperspektive anzuerkennen (Integrierte beschäftigungspolitischen Leitlinien (LL 7-10)). Die aktuellen Leitlinien aus dem Jahr 2020 benennen zwar die Facetten der Gleichstellung und der Work-Life-Balance, es fehlt aber – wie bereits in den Vorjahren – der Gender Mainstreaming-Ansatz.

Die Europäische Säule Sozialer Rechte (ESSR) ist eine Proklamation der EU, initiiert durch das Europaparlament, zur Stärkung der sozialen Komponente der Interventionen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Aus gleichstellungspolitischer Sicht ist die ESSR grundsätzlich zu begrüßen, sie stellt jedoch, insbesondere bezüglich der Indikatorik, keine verbesserte Interventionslogik gegenüber den bisherigen Instrumenten dar. Im Rahmen des Europäischen Semesters werden die Entwicklungen geprüft.

Bezüge zwischen der EU-Gleichstellungspolitik und der UN-Agenda 2030 und deren 17 Nachhaltigkeitszielen, insbesondere dem Ziel 5 „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen“, werden immer häufiger hergestellt. Die neun Unterziele und 14 Indikatoren zur Geschlechtergleichstellung weisen in hohem Maße Übereinstimmungen zum ESF auf.


In Deutschland basiert die Gleichstellungspolitik rechtlich auf Artikel 3, Absatz (2) des Grundgesetzes, der besagt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Diese Formulierung konstatiert einen anzustrebenden Zustand. Mithilfe des Gender Mainstreaming-Ansatzes, der in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien seit dem Jahr 2000 verankert ist, sollte eine Aktivierung der deutschen Gleichstellungspolitik initiiert werden. Mit Beendigung des Gender-Kompetenzzentrums im Jahr 2009 wurde jedoch die dafür notwendige gleichstellungspolitische Infrastruktur abgeschafft, und ressortübergreifende Ansätze gerieten aus dem Blick.

Im Juli 2020 wurde die erste deutsche ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung veröffentlicht. Thematisch knüpft sie an die zwei Gleichstellungsberichte aus den Jahren 2011 und 2017 an: „Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“ sowie „Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten“. Neben zahlreichen Einzelmaßnahmen aus allen Bundesressorts wird in der Gleichstellungsstrategie ein positiver Bezug auf Gender Mainstreaming vorgenommen und eine wissenschaftliche Beratungsinfrastruktur in Aussicht gestellt. Im Januar 2021 wurde das Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung "Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten" vorgelegt.


Die Gleichstellung der Geschlechter im ESF des Bundes ist eines von drei Querschnittszielen. Im Operationellen Programm des BMAS werden zentrale Zielsetzungen, wie die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und ihre existenzsichernde Beschäftigung, adressiert und in spezifischen Programmen (BMAS und BMFSFJ) umgesetzt. Programmübergreifend werden alle ESF-Programme der sechs beteiligten Bundesministerien jährlich einem gleichstellungspolitischen Monitoring (Gender Budgeting-Ansatz des Bundes-ESF) unterzogen. Möglich wird dadurch eine transparente Beobachtung des ESF-Budgets hinsichtlich der Ausgaben für Frauen und Männer in ihrer Vielfalt.

Die Umsetzung des Gender Mainstreaming-Ansatzes wird durch die Agentur für Querschnittsziele im ESF befördert, zu deren Aufgaben (Beratung, Vernetzung, Informationsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit) auch die Einbeziehung der Expertise von zivilgesellschaftlichen Gleichstellungsexpert*innen zählt, wie der European Women‘s Lobby, dem Deutschen Frauenrat und zahlreichen bundesweit agierenden Expert*innen.

 

Im Bereich Publikationen dieser Website finden Sie spezifische Veröffentlichungen der Agentur für Querschnittsziele im ESF zur Gleichstellung der Geschlechter.


Die Querschnittsziele Gleichstellung der Geschlechter und Antidiskriminierung beinhalten prinzipiell auch die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt und von Geschlechtsidentitäten jenseits von Frauen und Männern. mehr dazu ...


Für die Umsetzung von Gender Mainstreaming auf allen Ebenen des ESF hat die Community of Practice on Gender Mainstreaming den European Standard on Gender Mainstreaming in the ESF online zur Verfügung gestellt.


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