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Ökologische Nachhaltigkeit

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2014-2020. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 30.06.2021 nicht mehr aktualisiert.


Mit der Umsetzung des Querschnittsziels Ökologische Nachhaltigkeit im ESF soll sichergestellt werden, dass zur Erhaltung, zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung ihrer Qualität beigetragen (vgl. Art. 8 der ESIF-Verordnung) und der Umstieg auf eine CO²-arme, dem Klimawandel standhaltende, ressourceneffiziente und umweltverträgliche Wirtschaft unterstützt wird (vgl. Art. 3 Abs. 2 der ESF- Verordnung).

Ökologische Nachhaltigkeit ist als bereichsübergreifender Grundsatz neu im ESF, und es geht darum, Umweltverantwortung zu übernehmen und Umwelt- und Klimaschutz auf allen Ebenen des ESF – von der Analyse, über die Zielsetzung und Planung, bis zur Evaluation – durch spezifische Aktionen sowie einen Mainstreaming-Ansatz (Doppelstrategie) zu verankern.


In der ESIF- und der ESF-Verordnung wird die ökologische Dimension der Nachhaltigen Entwicklung fokussiert.  Der Ansatz der Nachhaltigkeit bezieht sich auf drei Dimensionen: die ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung.
Der wirtschaftlichen Entwicklung sind allerdings Grenzen gesetzt, denn sie ist ohne eine intakte Umwelt nicht realisierbar. Um für heutige und zukünftige Generationen lebenswerte Bedingungen zu erhalten, muss im Sinne einer ökologisch nachhaltigen Lebens- und Arbeitsweise mit den begrenzt vorhandenen natürlichen Ressourcen entsprechend gehaushaltet werden.
Auch für ein sozialverträgliches Wachstum stellen die ökologischen Bedingungen den Rahmen dar. Soziale Dimensionen wie Armut oder Gerechtigkeit sind eng mit Klimawandel, Luftverschmutzung, Ressourcenverknappung oder dem Verlust der biologischen Vielfalt verbunden und stellen globale gesellschaftliche Herausforderungen dar, die alle Bereiche des Lebens betreffen und einen unmittelbaren Handlungsbedarf nach sich ziehen. Die Frage nach den ökologischen Auswirkungen des Handels muss heute auf jeder Ebene gestellt werden, so auch im ESF.

Im Operationellen Programm ist für das Querschnittsziel Ökologische Nachhaltigkeit zum einen vorgesehen, dass Projektträger zu ökologisch nachhaltigem Handeln aufgefordert werden. Zum anderen wird neben dem zentralen Bereich der Bildung und Qualifizierung bspw. auch die Verankerung von Nachhaltigkeitszielen in Businessplänen oder die Förderung von umweltorientierten Unternehmen und Existenzgründungen genannt. Generell sollen bei unternehmerischen Tätigkeiten Umweltbelange stärker berücksichtigt werden (vgl. Operationelles Programm, Kap. 11.1).

 

Lesen Sie hier ausführlicher über die Grundlagen (Rahmendokumente und Strategien) für das Querschnittsziel Ökologische Nachhaltigkeit im ESF.

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