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Grundlagen der Ökologischen Nachhaltigkeit

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2014-2020. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 30.06.2021 nicht mehr aktualisiert.


Ökologische Nachhaltigkeit ist zentraler Bestandteil der EU-Kohäsionspolitik und auf EU- und nationaler Ebene in Verträgen und anderen Gesetzesgrundlagen, Strategien und Programmen verankert: Im Vertrag von Lissabon werden der Umweltschutz und die Verbesserung der Qualität der Umwelt in Artikel 3 als Aufgaben der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union benannt, im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist in Artikel 191 zudem der Grundsatz der Vorsorge und Vorbeugung für die Umweltpolitik festgelegt. Mittlerweile gibt es in der EU mehr als 200 Rechtsvorschriften zu Umweltfragen. Grundlage für die EU-Umweltgesetzgebung ist dabei das 2013 beschlossene 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) mit dem Titel „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ mit neun thematischen Prioritäten.


Maßgeblich für die derzeitige Umweltpolitik in Deutschland ist die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, die im Januar 2017 von der Bundesregierung als Neuauflage veröffentlicht wurde. In die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie wurden die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der im September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Agenda 2030 für die nachhaltige Entwicklung aufgenommen.

In diesen Strategien wird ein breites Themenspektrum abgebildet, und ökologische Aspekte werden als gleichberechtigt mit wirtschaftlichen und sozialen Aspekten gewertet. Die Europäische Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Jahr 2001 beschlossen und 2006 letztmalig erneuert. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2002 veröffentlicht; sie wird stetig weiterentwickelt und überprüft. Im aktuellen Indikatorenbericht zur Nachhaltigen Entwicklung in Deutschland stellt das Statistische Bundesamt bspw. fest, dass einige Zielwerte bei Weitem noch nicht erreicht wurden, v. a. in den Bereichen Energieproduktivität und -verbrauch, Senkung von Treibhausgasemissionen und Artenvielfalt.


Viele der ökologischen Themen der Nachhaltigkeitsstrategie werden durch politische Strategien, bspw. in den Bereichen Energie- und Klimapolitik, Forschung und Entwicklung, und durch Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln flankiert. Für den Bildungsbereich sind z. B. die UN-Dekade und das Weltaktionsprogramm für Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) handlungsleitend.

Es geht insgesamt um einen Paradigmenwechsel im Sinne einer "Großen Transformation" und darum, eine Green Economy so zu gestalten, dass sie sowohl sozial als auch ökologisch verträglich ist. Hierbei spielen ebenfalls Gerechtigkeitsfragen wie Geschlechtergerechtigkeit, Chancengleichheit und Teilhabe eine zentrale Rolle.


Ökologische Nachhaltigkeit ist eine Querschnittsaufgabe aller Strukturfonds und steht in der Förderperiode 2014–2020 auch stärker im Fokus des ESF als in der Vergangenheit. Themen wie Klima, Ressourcenschonung und -effizienz, erneuerbare Energien, „Grüne“ Wirtschaft oder biologische Vielfalt stehen in Bezug zum Kernziel Klimawandel und nachhaltige Energiewirtschaft der Strategie Europa 2020 und der dazugehörigen Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa und sind bei der ESF-Umsetzung zu berücksichtigen. In Artikel 8 der ESIF-Verordnung wird eine Bandbreite von ökologischen Themen beschrieben, bspw. Umweltschutz, Klimawandel, biologische Vielfalt.
Mit dem ESF soll im Rahmen der ausgewählten Investitionsprioritäten zu den thematischen Zielen 4–6 (Verringerung der CO2-Emissionen, Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements, Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz) beigetragen werden. Hierbei geht es um die "Unterstützung des Umstiegs auf eine CO2-arme, dem Klimawandel standhaltende, ressourceneffiziente und umweltverträgliche Wirtschaft durch die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die für die Anpassung von Kompetenzen und Qualifikationen, die Höherqualifizierung der Arbeitskräfte und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Bereichen Umwelt und Energie notwendig ist;" (ESF-Verordnung, Art. 3 Abs. 2).

Diesen Anforderungen wird mit dem Operationellen Programm für den ESF des Bundes Rechnung getragen. Als zentrale Bereiche, in denen Beiträge zur ökologischen Nachhaltigkeit stattfinden, werden Bildung und Qualifizierung genannt. Weiter wird hervorgehoben, dass Nachhaltigkeitsziele nicht nur in Businessplänen verankert und umweltorientierte Unternehmen und Existenzgründungen gefördert werden, sondern dass bei unternehmerischen Tätigkeiten Umweltbelange generell stärker berücksichtigt werden. Zudem werden auch Projektträger explizit zu ökologisch nachhaltigem Handeln aufgefordert.

 

Konkrete Hilfestellungen für die Umsetzung des ESF-Querschnittziels Ökologische Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln bietet die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern.


Auf zwei Info-Portalen "Kompass Nachhaltigkeit" bieten sich einerseits für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und andererseits für die öffentliche Beschaffung hilfreiche Informationen, Tools und Beispiele für ein nachhaltiges Beschaffungswesen.
Kompass Nachhaltigkeit KMU
Kompass Nachhaltigkeit Öffentliche Beschaffung


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